Ihr Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht

Als erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für „Miet-und Wohnungseigentumsrecht“ im Jahr 2012 berate und vertrete ich sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltungen und einzelene Wohnungseigentümer unter anderen zu folgenden Themenkomplexen.

  • Prüfung der Wirksamkeit von gefassten Beschlüssen
  • Beschlussanfechtung
  • ordnungsgemäße Vorbereitung der Eigentümerversammlung
  • ordnungsgemäße Verwaltung
  • Durchsetzung von rückständigen Hausgeldern
  • Verwalterhaftung