Ihr Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht
Als erfolgreicher Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für „Miet-und Wohnungseigentumsrecht“ im Jahr 2012 berate und vertrete ich sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltungen und einzelene Wohnungseigentümer unter anderen zu folgenden Themenkomplexen.
Telefon: 0341 / 56 15 39 70
- Prüfung der Wirksamkeit von gefassten Beschlüssen
- Beschlussanfechtung
- ordnungsgemäße Vorbereitung der Eigentümerversammlung
- ordnungsgemäße Verwaltung
- Durchsetzung von rückständigen Hausgeldern
- Verwalterhaftung